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Terms of business |
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Punkt 1
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Gertrud Diebels liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von
Firma Gertrud Diebels, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
Punkt 2
Firma Gertrud Diebels wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs
Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist
mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes
nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens einen
Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues
Lieferdatum nicht zustande,so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer
im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des Kaufpreises und umfaßt lediglich
den Ersatz unmittelbaren Schadens, also inbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers -
insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
Punkt 3
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen
hat. Dies gilt auch dann, wenn Firma Gertrud Diebels die Transportkosten
übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden
hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei
Sendungen des Kunden an Firma Gertrud Diebels trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei
Firma Gertrud Diebels in Kalkar.
Punkt 4
Rechnungen von Firma Gertrud Diebels sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 10. Tag nach Rechnungsdatum ist Firma Gertrud Diebels
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß
Firma Gertrud Diebels höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere
Belastung der Firma Gertrud Diebels nachweist, ohne daß es der vorherigen
Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur
mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur
dann geltend machen, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
Punkt 5
Beanstanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln,
Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbaren Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu
machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Firma Gertrud Diebels
Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des
Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen
oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im Falle des
Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so
steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf
Nachbesserung beschränkt.
Punkt 6
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich des Vertrages
zustehenden Forderungen im Eigentum von Firma Gertrud Diebels. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firma Gertrud Diebels gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen auf dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtugen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Firma Gertrud Diebels alle im Rahmen einer
Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Punkt 7
'Firma Gertrud Diebels ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Punkt 8:
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswikung der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Kalkar/Kreis Kleve. |
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